Wir helfen Ihnen im Todesfall weiter
Welche Dokumente benötigt man im Ausland oder bekommt man von der Botschaft?
Wenn ein Todesfall im Ausland eintritt und Sie nicht wissen, was Sie zuerst tun sollen, dann rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten, um die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland zu organisieren. Mit 500 durchgeführten Rückführungen pro Jahr sind wir Ihr zuverlässiger Experte - kompetent und schnell.

Was tun bei einem Sterbefall im Ausland - zu Hause oder im Hotel?
- Holen Sie einen Arzt und kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft bzw. das zuständige Konsulat.
- Informieren Sie Ihre Reiseleitung vor Ort, diese kann möglicherweise bei Übersetzungen behilflich sein.
- Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung bzw. Krankenkasse und prüfen Sie, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und Kosten eventuell übernommen werden.
- Beauftragen Sie einen Bestatter, jedoch nur mit dem Transport ins Bestattungsinstitut.
- Unterschreiben Sie keine Papiere oder Kostenvoranschläge die Sie nicht verstehen! Sie können uns diese Unterlagen gerne zufaxen (0049 / 30 / 78 78 21 98), wir prüfen diese und beraten Sie.
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Welche Dokumente werden in der Regel benötigt?
Die Bestimmungen sind in jedem Land unterschiedlich, so dass wir Ihnen hier nur einen Überblick geben können. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen weitere Auskünfte zu den jeweiligen Besonderheiten des Landes, in dem der Todesfall eingetreten ist, geben können.
- Der Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen muss immer zur Beurkundung als Original im Sterbeland verbleiben.
- Zur Organisation der Überführung benötigen wir vor Ort neben dem Personalausweis / Reisepass im Original, oft das Familienbuch oder die Geburts- und Heiratsurkunde. Meist genügt eine Kopie. Einige Länder verlangen allerdings, dass Originalunterlagen vorgelegt oder nachgereicht werden.
- Eine Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters gegenüber Behörden und deutschen Auslandsvertretungen
- Die Vollmacht der Angehörigen zur Überführung oder zur Einäscherung im Ausland
Oft auch: - Meldebescheinigung - diese wird vom Einwohnermeldeamt am Heimatort ausgestellt.
- Friedhofsbescheinigung / Beisetzungsbescheinigung / Urnenanforderung - eine Bescheinigung von dem Bestatter am Beisetzungsort, auf welchem Friedhof der Sarg / die Urne beigesetzt wird.
Was tun, wenn bereits ein ausländisches Bestattungsunternehmen eingeschaltet wurde?
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern unverbindlich beraten. Beim Bestatter im Ausland sollten Sie keine Dokumente voreilig unterschreiben, halten Sie zuerst mit uns Rücksprache zur Notwendigkeit und den Kosten. Weiterhin raten wir Ihnen davon ab, vorgelegte Rechnungen ohne Prüfung zu bezahlen und einen Termin für die Trauerfeier zu vereinbaren.



